Unsere Pflegeleistungen

Wir verstehen uns als kompetenter und innovativer Leistungsanbieter in Deutschland für die stationäre und ambulante Altenhilfe. Unsere Leistungen und Betreuungsangebote in der Übersicht:

  • Vollstationäre Pflege
  • Spezialisierte vollstationäre Pflege (z.B. bei dementiellen Erkrankungen)
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Service Wohnen
  • Pflege- und Wohngemeinschaften
  • Wohnen in Quartiersunterkünften
  • Wohngruppenkonzepte

Unsere
Kernkompetenzen

  • Soziale Begleitung
  • Pflege bei Demenz
  • Wundmanagement

Aktuelle
Pflegesituation

Um nicht nur den soziodemographischen Entwicklungen, sondern gerade auch den Entwicklungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, bedarf es zukünftig kompetenter und innovativer Anbieter in der stationären Altenhilfe. Hierzu zählen insbesondere differenzierte Angebote für Demenzerkrankte, spezielle Nachsorgeangebote für Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern und Intensivpflege für jegliche Formen schwerster Pflegebedürftigkeit. Nur wenn diese Angebote in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, wird es gelingen ein leistungsfähiges und auch wirtschaftliches Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Wir stellen uns dieser Herausforderung und bieten in unseren Einrichtungen differenzierte und den Erfordernissen entsprechende Konzepte an. Die Aufnahme in ein Pflegeheim diente und dient der gesicherten Versorgung und als Mittel gegen die Einsamkeit, darüber hinaus aber ist die Aufnahme heute oftmals zwingende Notwendigkeit, weil eine kompetente Pflege allein zu Hause, selbst mit Hilfe der Angehörigen, nicht mehr möglich ist.

Allgemeine Informationen

So stehen in unseren stationären Einrichtungen nicht die Beschäftigung und Betreuung im Vordergrund, sondern die Pflege bedürftiger, körperlich eingeschränkter, kranker und in der Regel älterer Menschen. Diese Veränderungen zeigen sich auch in der Gesetzgebung, im praktischen Alltag und im erweiterten Berufsbild der Altenpflege. Der gesunde ältere Mensch befindet sich meist in einem Zustand relativer Harmonie zwischen seinen physischen, psychischen und sozialen Facetten. Krankheit ist für uns und laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht nur körperliches, seelisches und geistiges, sondern auch soziales Unwohlsein. Gesundheit ist ebenso wie Krankheit eine Frage des Befindens. Gesellschaftliche, politische, kulturelle und soziale Faktoren machen das Lebensumfeld und damit die eigentliche „Altenhilfe“ aus und können durchaus ein Ausmaß oder eine Qualität annehmen, in der sie das Wohlbefinden fördern oder einschränken, das Altsein erleichtern oder erschweren. Wir wollen dem Menschen da begegnen, wo er steht und ihn ein Stück seines Lebens begleiten.

Was ist ein Pflegegrad?

Im Zuge der Pflegereform zum 01.01.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 in die fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit der Betroffenen umgewandelt. Diese Änderungen sollen im Rahmen des PSG II (Zweites Pflegestärkungsgesetz) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie nur physisch Pflegebedürftigen. Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) überprüfen Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder anderer Prüforganisationen seit dem 01.01.2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens entscheidet im Anschluss die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt. Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse. Quelle: www.pflege.de

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad?

Hierbei muss man zwischen Pflegebedürftigen unterscheiden, die erstmals einen Antrag stellen und Pflegebedürftigen, die bereits vor dem 01.01.2017 eine anerkannte Pflegestufe hatten. Wer erstmals einen Antrag auf den Erhalt eines Pflegegrades bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem neuen Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder bei privat Versicherten die MEDICPROOF GmbH den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad, in den der Versicherte eingestuft werden sollte. Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und den damit verbundenen Pflegeleistungen. Quelle: www.pflege.de